Rechtsprechung
OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürKAG § 7 Abs 1 S 1; ThürKO § 20 Abs 2 S 1 Nr 2; ThürKO § 20 Abs 2 S 2; ThürWG § 58; BauGB § 34; BauGB § 35
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Anschlussbeitrag; Entwässerungseinrichtung; Kanalanschluss; Anschluss- und Benutzungszwang; Rückstausicherung; Hebeanlage; Verhältnismäßigkeit; Zumutbarkeit; Anschlusskosten; Grundstücksgröße; Verkehrswert; Vertrauensschutz; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage im Falle der Erhebung öffentlicher Abgaben und Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Befreiung vom Anschluss- ...
- Judicialis
ThürKAG § 7 Abs. 1 S. 1; ; ThürKO § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; ThürKO § 20 Abs. 2 S. 2; ; ThürWG § 58; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge - Anschlussbeitrag, Entwässerungseinrichtung, Kanalanschluss, Anschluss- und Benutzungszwang, Rückstausicherung, Hebeanlage, Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit, Anschlusskosten, Grundstücksgröße, Verkehrswert, Vertrauensschutz, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 28.10.2002 - 7 E 1239/02
- OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Papierfundstellen
- DÖV 2004, 263
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97
Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
(vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1997 - 8 B 234/97 -, NVwZ 1998, S. 1080 [1081]). - BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 77.94
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit der Streubebauung im Innenbereich, Anforderungen …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Dazu reicht die aufstehende Bebauung von lediglich drei Hauptgebäuden nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.04.1994 - 4 B 77.94 -, UPR 1994, S. 305). - BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88
Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Ob eine Straße einen Bebauungszusammenhang herstellt oder ob ihr trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich zukommt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.1988 - 4 B 19/88 -, BRS 48 Nr. 44).
- BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 3.94
Naturschutz - Artenschutz - Kormorane - Ermächtigungsgrundlage
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Dazu reicht die aufstehende Bebauung von lediglich drei Hauptgebäuden nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.04.1994 - 4 B 77.94 -, UPR 1994, S. 305). - OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 31/93
Öffentliche Abwasseranlage; Aufhebung; Anforderungen; Private …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Auch dabei handelt es sich um eine besondere Eigenschaft, die - darauf deutet schon das Kartenmaterial hin - den Grundstücken einen besonderen Wohn- und höheren Verkehrswert verleiht (vgl. ähnlich OVG HH, Urteil vom 08.03.1994 - Bf VI 31/93 -, zitiert nach Juris). - BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81
Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Solche Gebäude können zunächst keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil bilden (BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 55.81 -, DÖV 1984, S. 855). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23.04.1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.). - VGH Bayern, 24.07.1997 - 23 B 94.1935
Auszug aus OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Entscheidung des Landesgesetzgebers zu Gunsten einer zentralen Abwasserbeseitigung (vgl. § 58 ThürWG) kann die Befreiung vom Anschlusszwang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn die zur Beseitigung des Abwassers verpflichtete Gemeinde den Anschlusszwang nicht durchsetzen darf, weil er sich im Einzelfall als unverhältnismäßig darstellt (vgl. BayVGH, Urteil vom 24.07.1997 - 23 B 94.1935 -, BayVBl. 1998, S. 721 [722]; Nds. OVG…, Beschluss vom 14.06.1999 - 9 L 1160/99 -, NVwZ-RR 1999, S. 678; OVG NW…, Beschluss vom 12.02.1996 - 22 A 4244/95 -, ZfW 1997, S. 118 [120 f.]). - OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 9 L 1160/99
Anschluß- und Benutzungszwang; Kommunale Einrichtung; Entwässerungseinrichtung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1996 - 22 A 4244/95
Anspruch auf Befreiung von einer Rechtspflicht; Kanal; Entwässerungssatzung; …
- VG Leipzig, 27.10.2008 - 6 K 1468/06
Befreiung; wasserrechtliche Erlaubnis
2007, 267; OVG Weimar, Urt.v. 14.7.2003, LKV 2004, 333; OVG Lüneburg, Beschl.v. 17.9.2001, NVwZ-RR 2002, 347, 348; OVG Lüneburg, Beschl.v. 14.6.1999, NVwZ-RR 1999, 678; OVG Brandenburg, Urt.v. 31.7.2003 - 2 A 316/02 - zit. nach juris; VG Dresden, Urt.v. 25.7.2007 - 4 K 2874/4 - zit. nach juris; VG Dresden, Urt.v. 29.11.2004 - 4 K 2191/02 - zit. nach juris).Das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers, der auf seinem Grundstück ohne Beanstandung eine Kleinkläranlage betreibt, ist grundsätzlich von vornherein dahin eingeschränkt, dass er seine Anlage nur so lange benutzen darf, bis die Gemeinde von der ihr gesetzlich zustehenden Befugnis Gebrauch macht, die Abwasserbeseitigung im öffentlichen Interesse in ihre Verantwortung zu übernehmen und hierfür den Anschluss- und Benutzungszwang anzuordnen ( BVerwG, Beschl.v. 19.12.1997 - 8 B 234/97 - zit. nach juris; BayVerGH, Entsch.V. 11.5.2004 - Vf.44-VI-02 - zit. nach juris; OVG Lüneburg, Beschl.v. 17.9.2001, NVwZ-RR 2002, 347, 348; SächsOVG, Beschl.v. 8.8.2007, SächsVBl. 2007, 267; OVG Brandenburg, Urt.v. 31.7.2003 - 2 A 316/02 - zit. nach juris; OVG Weimar, Urt.v. 14.7.2003, LKV 2004, 333; VG Dresden, Urt.v. 29.11.2004 - 4 K 2191/01 - zit. nach juris).
Es soll Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren getroffen werden, die sich durch eine Verunreinigung des Grundwasser wegen einer nicht sachgemäßen Abwasserbeseitigung ergeben ( BVerwG, Beschl.v. 19.12.1997 - 8 B 234/97 - zit. nach juris; OVG Weimar, Urt.v. 14.7.2003, LKV 2004, 333; OVG Brandenburg, Urt.v. 31.7.2003 - 2 A 316/02 - zit. nach juris).
Der Gedanke der Solidarität ist bedeutender als der Gedanke der Autarkie (BVerwG, Beschl.v. 19.12.1997 - 8 B 237/97 - zit. nach juris; BayVerfGH, Entsch.v. 1.5.2004 - Vf.44 VI-02 - zit. nach juris; OVG Lüneburg, Beschl.v. 14.6.1999, NVwZ-RR 1999, 678; OVG Brandenburg, Urt.v. 31.7.2003 - 2 A 316/02 - zit. nach juris; OVG Weimar, Urt.v. 14.7.2003, LKV 2004, 333).
Auch ist zu beachten, dass ein solcher Aufwand nicht allein zu betrachten ist, sondern in Relation zum anzuschließenden Grundstück und dessen durch die Erschließung bedingter Wertsteigerung ( OVG Brandenburg, Urt.v. 31.7.2003 - 2 A 316/02 - zit. nach juris; OVG Weimar, Urt.v. 14.7.2003, LKV 2004, 333).
Beides widerspräche der mit der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs neben dem Gesundheits- und Gewässerschutz bezweckten gleichmäßigen Verteilung der entsprechenden Kosten auf möglichst sämtliche Grundstückeseigentümer (BVerwG, Beschl.v. 19.12.1997 - 8 B 237/97 - zit. nach juris; OVG Weimar, Urt.v. 14.7.2003, LKV 2004, 333; OVG Brandenburg, Urt.v. 31.7.2003 - 2 A 316/02 - zit. nach juris).
- OVG Thüringen, 30.11.2017 - 4 KO 823/14
Anschluss eines im ländlichen Raum liegendes Wohngrundstück an zentrale …
Vielmehr ist eine wertende Betrachtung durchzuführen, bei der die Kosten für den technischen Anschluss in Relation zum Grundstück und dessen Wert zu setzen sind (Fortführung Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 7 des amtlichen Umdrucks und vom 7. Oktober 2010 -.Besonderen Ausnahmefällen, in denen die Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwangs mit Blick auf Art. 14 GG und das Verhältnismäßigkeitsgebot zu unbilligen Härten führen würde, könne durch die Möglichkeit der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234/97 - NVwZ 1998, S. 1080 [1081]; vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - juris, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
Von solchen "besonderen Gründen" ist nicht schon dann auszugehen, wenn der Anschluss des Grundstücks an die zentrale Abwasserentsorgung nur mit Hilfe einer Hebeanlage möglich wäre, denn eine derartige Anlage gehört zu den standardmäßigen technischen Maßnahmen, um ein Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 10 des amtlichen Umdrucks, juris Rdnr. 25; Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 6 f. des amtlichen Umdrucks, juris Rdnr. 10).
Vielmehr sind bei dieser bewertenden Betrachtung die Kosten für den technischen Anschluss in Relation zum Grundstück und dessen Wert zu setzen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 7 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 10 des amtlichen Umdrucks).
- OVG Thüringen, 15.11.2023 - 4 KO 25/17
Zur Verhältnismäßigkeit von Kosten des Anschlusses an einen Abwasserkanal
Von solchen "besonderen Gründen" ist nicht schon dann auszugehen, wenn der Anschluss des Grundstücks an die zentrale Abwasserentsorgung nur mit Hilfe einer Hebeanlage möglich wäre, denn eine derartige Anlage gehört zu den standardmäßigen technischen Maßnahmen, um ein Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen (…vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 10 des amtlichen Umdrucks, juris Rn. 25; Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 6 f. des amtlichen Umdrucks, juris Rn. 10).Bei dieser den jeweiligen Einzelfall in den Blick nehmenden, bewertenden Betrachtung sind die Kosten für den technischen Anschluss in Relation zum Grundstück und seinem konkreten Wert zu setzen (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 2017 - 4 KO 823/14 - Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 7 des amtlichen Umdrucks, und vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 10 des amtlichen Umdrucks).
- OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14
Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater …
Denn diesen Bruchteil begrenzt der Höhe nach zum einen der Anschluss- und Benutzungszwang, der nur bis zur Grenze eines noch zumutbaren Anschlussaufwands besteht (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16. Juni 2016 - 15 A 1068/15 -, juris Rn. 16 bis 20 und 68 bis 70;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. Dezember 2014 - OVG 9 N 114.13 -, juris Rn. 11;… BayVGH, Beschl. v. 15. Oktober 2008 - 4 ZB 08.483 -, juris Rn. 7; ThürOVG, Beschl. v. 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 -, juris Rn. 9 bis 11;… NdsOVG, Urt. v. 21. März 2002 - 7 KN 233/01 -, juris Rn. 29 bis 31). - VG Dresden, 17.03.2005 - 4 K 2202/02 Ein überwiegendes privates Interesse wird jedoch regelmäßig nicht schon durch eine auf dem Grundstück vorhandene oder künftig zu betreibende Kläreinrichtung begründet (vgl. BrbgOVG, U. v. 31.07.2003 - 2 A 316/02 -, LKV 2004, 277; ThÜrOVG, B. v. 14.07.2003 - 4 EO 810/02 -, LKV 2004, 333).
Eine kostengünstigere Erstellung einer privaten Entsorgungsanlage rechtfertigt nicht das Entfallen des Anschluss- und Benutzungszwanges und stellt auch kein überwiegendes privates Interesse dar, wenn die auch deutlich höheren Anschlusskosten für die öffentliche Einrichtung zumutbar sind (vgl. auch ThürOVG, B. v. 14.07.2003 - 4 EO 810/02-, LKV 2004, 333).
- OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Keine Verpflichtung zur Verlegung eines Abwasserkanals in bestimmter Tiefe
Denn eine derartige Anlage gehört zu den standardmäßigen technischen Maßnahmen, um ein Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Beschluss vom 14.07.2003, 4 EO 810/02, ThürVBl 2004, S. 73 = LKV 2004, 333). - VG Minden, 15.04.2015 - 11 K 1116/14 OVG, Beschluss vom 14.07.2003 - 4 EO 810/02 -, juris Rn.11, Die vom OVG NRW in seiner Rechtsprechung entwickelten Belastungsgrenze von 25.000 EUR wurde für Grundstücke entwickelt, die mit einem Wohnhaus bebaut sind.
- VG Münster, 02.09.2021 - 3 K 113/20
Innenbereich landwirtschaftliche Nutzung Baumbestand Nutzungszäsur
OVG, Beschluss vom 14.7.2003 - 4 EO 810/02 -, juris, Rdn. 13. - OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 789/07
Verpflichtung eines Aufgabenträgers zur Entwässerung der angeschlossenen …
Denn eine derartige Anlage gehört zu den standardmäßigen technischen Maßnahmen, um ein Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Beschluss vom 14.07.2003, 4 EO 810/02,ThürVBI. 2004, S. 73 = LKV 2004, 333). - VG Schwerin, 16.02.2005 - 3 A 2660/00 Insoweit ist es nicht ausreichend, lediglich den für die Herstellung des Anschlusses erforderlichen Aufwand in den Blick zunehmen; diese Kosten sind nicht absolut zu betrachten, sondern in Relation zum anzuschließenden Grundstück, etwa hinsichtlich dessen Größe, Lage und Verkehrswert zu sehen (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 -, ThürVBl 2004, 73).